• Allgemeine Bestimmungen
  1. Dieser Vertrag wird zwischen der Krav Maga Academy Frankfurt (nachfolgend „KMAF“) und dem Unterzeichner geschlossen. Er beginnt mit der Unterzeichnung durch beide Vertragspartner. Damit wird der Trainingsbeitrag für den gesamten Monat fällig.
  2. Der Vertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden. Er verlängert sich jeweils für die Dauer von 6 Monaten, sofern er nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat vor dem jeweiligen Beendigungszeitpunkt gekündigt wird. Kündigungen an die KMAF sind postalisch, Einschreiben mit Rückschein, an die Krav Maga Academy Frankfurt, Frankfurter Str. 63, 63067 Offenbach zu richten. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
  3. Im Falle des Vertrages mit einer 10er Karte endet das Vertragsverhältnis ohne Kündigung nach der zehnten Trainingsteilnahme, spätestens jedoch nach einem Jahr.
  4. Der Unterzeichner bestätigt mit seiner Unterschrift unter diesen Vertrag mindestens 18 Jahre alt zu sein. Andernfalls ist die ausdrückliche schriftliche Einwilligung des/der Erziehungsberechtigten und seine/ihre Unterschrift unter diesen Vertrag notwendig.
  5. Alle persönlichen Daten werden nach Maßgabe der Datengrundschutzverordnung (DSGVO) behandelt. Das gilt insbesondere für Art. 8 Abs. 1 der DSGVO zur Speicherung und Verarbeitung Deiner personenbezogenen Daten.
  6. Mit der Unterzeichnung dieses Mitgliedsvertrags werden alle hier getroffenen Vereinbarungen, insbesondere die unter II. benannten „Besondere Bestimmungen (COVID-19)“ und unter III. aufgeführten „Verhaltensregeln“ ohne Einschränkungen, d.h. vorbehaltlos anerkannt.
  7. Darüber hinaus erklärst Du mit Deiner Unterschrift bzw. Deines/Deiner Erziehungsberechtigten ausdrücklich, dass derzeit keine Strafermittlungs- oder Strafverfahren und keine Strafverurteilungen gegen Dich vorliegen sowie keinerlei Eintragungen in Deinem polizeilichen Führungszeugnis existieren.
  8. Eine Kopie eines erfolgreich abgeschlossen Basisseminars bei einem durch die Krav Maga Global (KMG) akkreditierten Trainer muss spätestens 14 Tage nach Vertragsschluss vorhanden sein, andernfalls ist eine Trainingsteilnahme nicht möglich.
  9. Jedwede Veränderungen in Zusammenhang mit diesem Vertrag sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Dazu gehören insbesondere Änderungen der Anschrift oder Bankdaten oder die Einleitung von Strafverfahren jeglicher Art.
  10. Die KMAF schließt für Ihre Mitglieder keinerlei Versicherungen ab. Der Abschluss z.B. einer Unfallversicherung liegt in Deinem Ermessen bzw. dem Deines/Deiner Erziehungsberechtigten, wird aber ausdrücklich empfohlen.
  11. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein bzw. nach Vertragsschluss unwirksam oder nicht durchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrags hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung ist eine Bestimmung nach den gesetzlichen Vorschriften anzuwenden.
  • Besondere Bestimmungen (COVID-19)
  • Es gelten grundsätzlich sämtliche gesetzlichen Bestimmungen, die in Zusammenhang mit COVID-19 stehen. Sie sind uneingeschränkt einzuhalten. Das gilt insbesondere für die Hygiene- und Abstandsregeln.
  • Diese Bestimmungen gelten für alle Personen, die vor, während und nach dem Trainingsbetrieb in den Räumlichkeiten oder im Aufenthalts- und Trainingsbereich von KMAF anwesend sind.
  • Personen, die sich nicht an diese Bestimmungen halten, müssen die Räumlichkeiten bzw. den Aufenthalts- und Trainingsbereich sofort verlassen und können – sofern sie Trainierende sind – dauerhaft vom Trainingsbetrieb ausgeschlossen werden.
  • Zuschauer oder Personen, die nicht Trainierende oder Mitglieder von KMAF sind, müssen – sobald sie die Räumlichkeiten oder den Aufenthalts- und Trainingsbereich von KMAF betreten – ihren Namen und ihren derzeit gültigen Wohnort bei KMAF schriftlich hinterlegen.
  • Verhaltensregeln
  1. Die KMAF ist bestrebt, immer im Einklang mit geltendem Recht zu handeln.
  2. Vor, während und nach dem Training und in allen anderen Lebensbereichen ist Respekt selbstverständlich! Ein höflicher und angenehmer Umgang miteinander ist für uns unabdingbar. Dies gilt für Trainer, Trainierende, Personal, Gäste und jeden, der sich im Trainingsbereich von KMAF aufhält.
  3. Waffen, Alkohol und Drogen jeder Art sind in allen Räumlichkeiten oder sonstigen Trainingsbereichen der KMAF verboten!
  4. Rauchen ist in allen Räumlichkeiten von KMAF verboten!
  5. Diebstahl hat einen sofortigen Trainingsausschluss zur Folge und wird angezeigt.
  6. Für Garderobe, Umkleide und Wertgegenstände übernehmen wir keine Haftung.
  7. Schützer, wie z.B. Tiefschutz, Zahnschutz, Handschuhe (und Brustschutz bei weiblichen Trainierenden) usw. werden für die Teilnahme am Training dringend angeraten!
  8. Jeder Trainierende darf nur in einem hygienisch, gesundheitlich und sporttauglich einwandfreien Zustand trainieren. Finger- und Zehennägel müssen kurzgehalten werden, um Verletzungen der Trainingspartner zu vermeiden. Bei Erkältung, Grippe und anderen (ansteckenden) Krankheiten, Verletzungen oder offenen (blutenden) Wunden bleibt bitte Zuhause. Ansonsten schicken wir Euch nach Hause. Diese Gesundheits- und Hygieneregeln sind stets zu beachten!
  9. Während des Trainings darf kein Schmuck wie Ringe, Ketten, Ohrringe, Piercing, Uhren usw. getragen werden bzw. muss vor dem Training abgeklebt werden.
  10. Im Trainingsbereich auf der Matte werden ausschließlich Matten-/Ringerschuhe mit dünnen Sohlen getragen. Alternativ könnt ihr in Socken oder barfuß trainieren. Beim Training auf der Matte sind keine Straßenschuhe zugelassen! Passende Trainingsbekleidung ist verpflichtend. Darunter verstehen wir eine lange Trainingshose und ein schulter- und bauchnabelbedeckendes Shirt. Kurze Hosen oder Shirts, die nicht schulter- und bauchnabelbedeckend sind, führen zum Trainingsausschluss.
  11. Das Mitbringen und der Verzehr von Speisen und Getränken auf den Matten sowie den übrigen Trainingsflächen ist aus hygienischen Gründen verboten. Hierzu sind die entsprechend ausgewiesenen Bereiche zu nutzen.
  12. Duschen, Umkleiden und alle anderen Räumlichkeiten sind immer sauber und ordentlich zu verlassen! Behandle sie und unser (Trainings-)Equipment so pfleglich, als wäre es Dein Eigentum. Das benutzte Equipment ist ohne Aufforderung des Trainers bzw. der Trainer, spätestens nach dem Unterricht, an seinen Platz zu bringen und ordentlich zu verstauen. Mitgebrachte Flaschen sind entweder ordnungsgemäß in Abfallbehälter zu entsorgen oder wieder mitzunehmen. Liegengelassene Gegenstände, wie z.B. Unterwäsche, Handtücher usw. werden von uns entsorgt!
  13. Den Anweisungen der Trainer bzw. des Trainers ist zu jeder Zeit und sofort Folge zu leisten.
  14. Übertriebene Härte sowie absichtliches Verletzen von Trainingspartnern im Training werden nicht toleriert und führen zum sofortigen Trainingsausschluss und ggfs. zum Regress.
  15. Die KMAF und ihre Trainer übernehmen keine Haftung für Unfälle, Verletzungen oder Schäden an Euch oder an eurem Trainingsequipment oder Eigentum, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der KMAF oder des jeweiligen Trainers zurückzuführen sind.
  16. In bestimmten ausgewiesenen Bereichen darf sich nur das Personal der KMAF aufhalten.
  17. Die bei uns erworbenen Fähigkeiten sind nur in äußersten Fällen der Selbstverteidigung und immer im Einklang mit geltendem Recht zu nutzen; keinesfalls aber um andere zu verletzen!
  18. Die während des Trainings gemachten Bild-, Film- und Tonaufnahmen werden ausschließlich für KMAF-erforderliche Zwecke, d.h. KMAF-Werbung, z.B. auf unserer Webseite oder Facebook oder anderen Social-Media-Kanälen genutzt. Hierzu berechtigst Du ausdrücklich die KMAF!

Ein Verstoß gegen diese Regeln führt zum Trainingsausschluss!